Corona-Testpflicht in Unternehmen
22.04.2021 | Allgemeines

Fragen und Antworten zur Corona-Testpflicht in Unternehmen

Fragen und Antworten zur Corona-Testpflicht in Unternehmen

Die Corona-Testpflicht in Unternehmen ist in Kraft. Jede Firma in Deutschland muss ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anbieten. Aktuell gelten die damit verbundenen Vorgaben bis Ende Juni. Das Confidentia Trading Hygienekonzept für Unternehmen ist dabei ein Schlüssel, um die neuen Regeln wirksam umzusetzen. Was aber bedeutet die Corona-Testpflicht konkret für Arbeitgeber und möglicherweise auch für Arbeitnehmer? Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen zur Corona-Testpflicht zusammengestellt und beantwortet.

Müssen die Tests in einem eigens eingerichteten Testzentrum erfolgen?
Nein. Unternehmen können ihre Angebotspflicht durch die Bereitstellung von zugelassenen COVID-19-Selbsttests erfüllen. Sie sind nicht zu einer Durchführung der Tests verpflichtet und können diese den Beschäftigten überlassen.

In welchen Abständen müssen die Testangebote gemacht werden?
Das Angebot eines Corona-Tests muss mindestens einmal in der Woche erfolgen. Besteht beispielsweise durch häufige Kundenkontakte, einen Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen oder körpernahe Tätigkeiten eine besondere Gefahrenlage, sind wenigstens zwei Testangebote pro Woche Pflicht. Derzeit wird diskutiert, ob es auch eine generelle Verpflichtung für mindestens zwei Tests pro Woche geben soll. Außerdem muss Beschäftigten, die arbeitgeberseits in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, zweimal wöchentlich ein Test angeboten werden.

Für welche Beschäftigten müssen im Rahmen der Corona-Testpflicht Tests bereitgestellt werden?
Angebote müssen allen Mitarbeitern gemacht werden, außer denjenigen, die ausschließlich vom Homeoffice aus arbeiten.

Wer trägt die Kosten für die Tests?
Die COVID-19-Tests werden vom Arbeitgeber bezahlt. Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung der Confidentia Trading GmbH bieten in diesem Zusammenhang eine ebenso sichere wie kostengünstige Möglichkeit, der Testangebotspflicht nachzukommen.

Besteht eine Corona-Testpflicht für Mitarbeiter?
Nein. Arbeitnehmer nehmen das Testangebot freiwillig wahr. Sie sind jedoch dringend aufgefordert, diese Angebote anzunehmen. Arbeitsrechtlich noch nicht endgültig geklärt ist, ob das Unternehmen eine Teilnahme an den Tests verbindlich anordnen kann. Hier muss im Einzelfall entschieden werden.

Sind genügend Tests verfügbar?
Oft wird davon berichtet, dass Unternehmen Probleme haben, Tests in ausreichender Menge für Ihre Beschäftigten zu beschaffen. Im Rahmen des "Rundum-Sorglos-Paketes" der Confidentia Trading GmbH sind diese Schwierigkeiten nicht zu erwarten. Die Bereitstellung von Schnelltests in genügend hoher Anzahl ist hier sichergestellt.

Gibt es Kontrollen, ob die Firmen ihrer Corona-Testpflicht nachkommen?
Eine gewisse Kontrollfunktion fällt den jeweiligen Arbeitsschutzbehörden der Länder zu. Sie sind beispielsweise Anlaufstelle für Mitarbeiter, die Beschwerden vorbringen wollen. Ob indes Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen möglich sind, die ihrer Angebotspflicht nicht nachkommen, ist auf Ministeriumsebene noch strittig.

Welchen Nutzen hat die Corona-Testpflicht?
Der hauptsächliche Sinn von Corona-Tests ist, Infektionen zu entdecken, bevor sie sich durch klare Symptome bemerkbar machen. In diesem Stadium besteht nämlich die Gefahr, dass sich das Virus unbemerkt verbreitet. Mit der frühen Erkennung aber können Infektionsketten wirksam unterbrochen werden. Die Confidentia Trading Antigen-Schnelltests leisten dies schon bei einer sehr geringen Viruslast. Zudem ist ihre Handhabung äußerst einfach. Das umso mehr, da speziell entwickelte Onlinekurse ihre Anwendung im Detail trainieren.

Was sagt die Wissenschaft zur Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz?
Gegenwärtig gehen Aerosol-Forscher davon aus, dass das Ansteckungsgeschehen im Falle von Sars-CoV-2 nahezu ausschließlich in Innenräumen erfolgt. Erschreckend ist, dass selbst nachdem Infizierte einen Raum verlassen haben, ohne eine optimale Belüftung immer noch eine Infizierung möglich ist. Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden, können also mit einem hohen Ansteckungsrisiko verbunden sein. Daher fordern viele Experten, Schnelltests über die verpflichtenden Corona-Tests hinaus freiwillig häufiger durchzuführen.

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